Wie unterscheidet sich die Norm von bisherigen Standards?
Bisher gilt in den kantonalen Bauverordnungen für die Tageslichtverordnung lediglich die Regel, dass das Verhältnis Fensterfläche:Bodenfläche 1:10 oder 1:12 betragen muss. Das heißt z.B., dass in einem 20m2 großen Raum 2 m2 Fenster verbaut werden müssen. Dabei spielen für die Tageslichtversorgung entscheidende Faktoren wie Lichtdurchlässigkeit oder geographische Ausrichtung keine Rolle.
Die neue Norm ändert diese veraltete Regelung, indem sie eine tatsächliche Helligkeit im Raum voraussetzt. Denn relevant ist neu nicht mehr die Fensterfläche, sondern die Einheit „Lux“, also die Beleuchtungsstärke. Die SN EN 17037 legt ein Mindestleistungsniveau, aber auch zwei weitere Leistungsstufen „mittel“ und „hoch“ fest. Der Richtwert für die Mindestanforderung basiert auf dem Fakt, dass zum lösen von Sehaufgaben mindestens 300 Lux erforderlich sind und viele Abläufe in unserem Körper erst ab dieser Helligkeit einigermaßen funktionieren.
Wann trat die SN EN 17037 in Kraft?
In der Schweiz ist die SN EN 17037 mit April 2019 in Kraft getreten. Das Schweizer Normen-Komitee INB/NK 199 „Licht und Beleuchtung“ hat ein Nationales Vorwort erstellt, in dem lokale Informationen enthalten sind.
Die Experten von VELUX Commercial haben sich eingehend mit dem Berechnungsverfahren befasst, die in der SN EN 17037 in Zusammenhang mit Oberlichtern beschrieben werden. Die Experten stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung, um technische Unterstützung zu leisten und Ihre Fragen zu beantworten, wenn Sie wissen wollen, wie unsere Produkte zur Optimierung der Tageslichtversorgung bei Ihrem gewerblichen Projekt beitragen können.
Weitere Informationen zum Inhalt der Norm finden Sie in unserem Beitrag „Welche Bereiche der Tageslichtgestaltung werden von der SN EN 17037 abgedeckt?“