Anforderungen an den U-Wert in der Schweiz
In der Schweiz werden die Anforderungen an den Wärmedurchgangskoeffizienten durch verschiedene Normen und kantonale Vorschriften geregelt. Die wichtigsten Normen, die Anforderungen an den U-Wert von Lichtkuppeln, Lichtbändern und Oberlichtern betreffen, sind folgende:
- SIA 380/1 - Wärmeschutz im Hochbau
Die SIA 380/1 regelt den Wärmeschutz für Gebäude und legt U-Wert-Anforderungen für verschiedene Bauteile fest, einschlieslich Fenster und lichtdurchlässiger Elemente wie Lichtkuppeln, Lichtbänder und Oberlichter.
Für letztere gelten spezifische Werte, die in der Regel zwischen 1,3 W/(m²·K) und 2,0 W/(m²·K) liegen können, abhängig von den baulichen Anforderungen und der verwendeten Isolierverglasung.
- MuKEn (Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich)
Die MuKEn stellen einen verbindlichen Rahmen für die Energieanforderungen von Neubauten in der Schweiz dar und enthalten ebenfalls Anforderungen an den Wärmeschutz. Die Vorgaben sind in den meisten Kantonen verpflichtend und setzen den Energiestandard für Gebäude fest.
In den MuKEn 2014 gibt es eine maximale U-Wert-Anforderung für lichtdurchlässige Bauteile. Diese liegt in der Regel bei 2,7 W/(m²·K) für lichtdurchlässige Elemente wie Lichtkuppeln und Oberlichter, was bedeutet, dass der Wärmedurchgang durch diese Elemente nicht höher als dieser Wert sein darf.
Es ist wichtig, sich bei konkreten Projekten zusätzlich mit den lokalen kantonalen Vorschriften vertraut zu machen, da die Anforderungen je nach Region variieren können.