Laut Baugesetzgebung müssen elektrisch zu öffnende Module mit einem Abstand von mindestens 2,5 m zwischen Unterkante Fenster und Oberkante Fertigfußboden installiert werden. Bei Einbau unter 2,5 m müssen entsprechende Klemmschutzmaßnahmen ergriffen werden. Eine Haftung von VELUX für Sach- oder Personenschäden, die durch die Installation in weniger als 2,5 m Höhe verursacht werden, wird ausgeschlossen.
Laut Baugesetzgebung müssen beim Einsatz von Sonnenschutz-Rollos bei einem Einbau der Module unter 2,5 m aufgrund der beweglichen Stahlseile entsprechende Klemmschutzmaßnahmen ergriffen werden. Eine Haftung von VELUX für Sach- oder Personenschäden, die durch die Installation in weniger als 2,5 m Höhe verursacht werden, wird ausgeschlossen.